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Anlage 1 Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels – Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.6.1950

Anlage 1

Anhang zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichnete Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

(Anm.: Änderung des Internationalen Abkommens und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels, RGBl. Nr. 26/1913)

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