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Anlage 2 StV St. Germain

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.1920

Anlage 2

— Erklärung.

Um die durch die Versenkung von Schiffen und Ladungen im Laufe des Krieges erwachsenen Schäden auf das Mindestmaß zurückzuführen und um die Wiedererlangung der Schiffe und Ladungen, die geborgen werden können, sowie die Regelung der darauf bezüglichen privaten Reklamationen zu erleichtern, verpflichtet sich die österreichische Regierung, alle in ihrem Besitze befindlichen Informationen zu liefern, die den Regierungen der alliierten und assoziierten Mächte oder deren Staatsangehörigen von Nutzen sein könnten, was die durch die österreichischen Seestreitkräfte während des Zeitraumes der Feindseligkeiten versenkten oder beschädigten Schiffe anbelangt.

Gegenwärtige Erklärung wurde in französischer, englischer und italienischer Sprache ausgefertigt, wobei der französische Text im Falle von Abweichungen maßgebend ist, und unterzeichnet zu Saint-Germain-en-Laye am zehnten September eintausendneunhundertneunzehn.

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12161799

alte Dokumentnummer

N1192019936S

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