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Artikel 244. StV St. Germain

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.1920

Artikel 244.

Österreich erklärt, alle von ihm oder von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Rußland oder mit irgendeinem Staate oder irgendeiner Regierung, deren Gebiet früher einen Teil Rußlands bildete sowie mit Rumänien vor dem 28. Juli 1914 oder seit diesem Datum bis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages geschlossenen Verträge, Übereinkommen oder Abmachungen als unwirksam anzuerkennen.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12001147

alte Dokumentnummer

N1192019793S

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