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§ 8d Bgld. ISUG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.4.2021

LGBl. Nr. 26/2021

§ 8d

Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken

Die Behörde hat die Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken und die Veröffentlichungen neuer oder aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen laufend zu verfolgen und jeweils in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

27.04.2021

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