LGBl. Nr. 26/2021
§ 8d
Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken
Die Behörde hat die Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken und die Veröffentlichungen neuer oder aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen laufend zu verfolgen und jeweils in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
27.04.2021
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