§ 20e
Ausfertigungen in den Verfahren gemäß diesem Abschnitt
In den Verfahren gemäß den §§ 20a bis 20d sind alle Schriftsätze der Parteien des Verfahrens und Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts auch dem Präsidenten des Landtages zuzustellen.
07.08.2020
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)